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Impressum/Kontakt

Simone Snor

Lichtenrader Str. 49

12049 Berlin

Email: coaching@simonesnor.com

Tel.: +49 171-5164422

UST.-ID-Nr: DE237797904

Finanzamt Berlin Neukölln

Gerichtsstand AG Berlin Neukölln

 

Das Impressum auf der Webseite simonesnor.com ist ebenfalls gültig für die Auftritte auf Facebook, Twitter, Instagram, Google+ und Pinterest.

Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

Wir nehmen nicht an dieser Streitbeteiligung teil.

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Fotos by Zoe Snor                          ©2025 by Simone Snor 

Rechtliches / Rechtslage für Heiler in Deutschland


Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass Heiler arbeiten dürfen und dass zum Ausüben des geistigen Heilens keine Heilpraktikerlaubnis oder Approbation nötig ist.
Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Kunden beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.
Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.
Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.


Der Heiler ist dafür verantwortlich, dass der Kunde ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt.
Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise (siehe Aushang Praxis).
Nach geltendem Recht erlaubt ist, die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom
Arzt oder Heilpraktiker oder vom Kunden selbst stammt.
Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken. Der Heiler muss nicht in der
Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten.
Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein Problem, da er keine medizinische, sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.
Quelle: Auszugsweise des Dachverbandes für Geistiges Heilen DGH-eV www.dgh-ev.de

Disclaimer:


Meine Arbeit ersetzt nicht den Gang zum Arzt oder Heilpraktiker. Ich gebe kein Heilversprechen oder Diagnosen ab.
Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03): „Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.“ Somit ist geistiges Heilen ohne Heilpraktikerschein erlaubt.
Haftungsausschluss (Disclaimer)

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